Unsere Leistungen als ambulanter pflegerischer Betreuungsdienst werden nach den gesetzlichen
Vorgaben des elften Sozialgesetzbuches erbracht.
Wenn Sie durch den Medizinischen Dienst in einen Pflegegrad eingestuft wurden, erfolgt die Kostenübernahme unserer Leistungen durch Ihre Pflegekasse.
Pflegebedürftige Menschen die in der Häuslichkeit versorgt werden, haben Anspruch ab dem Pflegegrad 1 auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von derzeit bis zu 125 Euro monatlich.
Im Pflegegrad 2 bis 5 können ergänzend zum Entlastungsbetrag 40 % der zustehenden Sachleistungsbeträge ebenfalls als Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch genommen werden.
Weil einfach immer einfach gut ist, konzentrieren wir uns hier auf das Wesentliche, nämlich Sie und Ihre individuellen Bedürfnisse.
Haben Sie Fragen zu den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des SGB XI oder rund um das Thema Pflege?
Gern beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch alle Ihre Fragen dazu.
1.) Betreuungsangebote
2.) Angebote zur Entlastung von Pflegenden
3.) Angebote zur Entlastung im Alltag
4.) stundenweise Leistungen der Verhinderungspflege
Auch dann bieten wir Ihnen gern unsere Hilfe an, kontaktieren Sie uns!